Häufig gestellte Fragen unserer Klienten
Allgemeines
Diese Fälle übernehmen wir ...
Grundsätzlich helfen wir bei der Einstellung von Buß- und Strafgeldverfahren und Verkehrsunfällen.
Bei folgenden Verstößen können wir helfen:
Geschwindigkeitsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Ihnen wird vorgeworfen, ein Fahrzeug ohne gültigen Führerschein geführt zu haben.
Alkohol am Steuer - Ihnen wird vorgeworfen, ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt zu haben.
Abstandsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
Wechsellichtverstoß, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) - Ihnen wird vorgeworfen, ein rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt zu haben.
Mobiltelefonverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt ein Handy genutzt zu haben.
Bei folgenden Autounfällen können wir helfen:
Unverschuldeter Verkerhrsunfall – Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten, z.B. weil Ihnen ein anderes Auto die Vorfahrt genommen hat.
Mitverschuldeter Verkerhrsunfall – Sie haben einen Verkehrsunfall mitverschuldet, z.B. weil Sie aus einer Einfahrt in den Fließverkehr abbiegen und dort ein anderes Auto rückwärts in eine Parklücke fährt.
Wieso Sie ab Vorlage des Gutachtens handeln müssen?
Aufgrund Ihrer Schadensminderungspflicht müssen Sie ab Vorlage des Gutachtens handeln. Viele Unfallgeschädigte warten auf Anweisungen der gegnerischen Versicherung. Ein großer Fehler. Sie verlieren damit Zeit und Geld, ohne dafür Ersatz zu erhalten.
Beispiel 1: Das Auto steht in der Werkstatt. Jeden Tag fallen 8 – 10 Euro Standkosten an, wenn nicht repariert wird. Diese erhalten Sie nicht zurück.
Beispiel 2: Sie fahren ein Mietauto mehrere Wochen, weil die gegnerische Versicherung
keine Kostendeckung erteilt. Mietwagenkosten werden aber nur für die Zeit der
erforderlichen Reparatur, zzgl. Tage der Gutachenerstellung, gezahlt. Ein Anspruch auf
sofortige Kostendeckung gibt es nicht, da die Versicherung ein Prüfungsrecht hat. Sie bleiben auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen.
Warum Sie uns vertrauen sollten?
- Bei uns erhalten Sie klare und kompetente Anweisungen, wie Sie nach einem Unfall vorgehen.
- Wir sind seit über 50 Jahren im Verkehrsrecht tätig und damit eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei.
- Wir bestreiten über 100 Gerichtsverfahren jährlich am Berliner Verkehrsgericht in Berlin-Mitte und haben Erfahrungen in unzähligen Beweisaufnahmen sammeln können.
Ich habe eine Verwarnung mit Verwarngeld erhalten. Soll ich dagegen vorgehen?
Grundsätzlich empfehlen wir, gegen die Verwarnung nur vorzugehen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Eine Verwarnung ist kein Bußgeldverfahren. Legen Sie gegen eine Verwarnung Einspruch ein oder nehmen Sie die Verwarnung nicht an (Sie reagieren nicht), wird ohne weitere Anhörung ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet.
Das Bußgeldverfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden (25,00 EUR für die Eröffnung des Verfahrens und 3,50 EUR für Auslagen). Sollte das Bußgeldverfahren gegen Sie nicht eingestellt werden, entstehen Ihnen diese Kosten zusätzlich zur Höhe der Verwarnung. Diese zusätzlichen Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie also wissen, dass aufgrund des Bußgeldverfahrens zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie gegen die Verwarnung vorgehen.
Für Halt- und Parkverstöße gilt: Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht, Sie sollten den Fahrzeugführer innerhalb von 3 Monaten ab Tattag benennen. Wenn Sie den Fahrer nicht benennen, wird das Verfahren eingestellt und Sie tragen die Kosten des polizeilichen Verfahrens, insbesondere auch die Rechtsanwaltsgebühren.
Ich habe einen Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung erhalten. Kann ich mich damit bei Ihnen anmelden?
Bitte bestätigen Sie den Namen und Adresse zum Fahrzeughalter.
Sollten Sie der Fahrer gewesen sein, müssen Sie den Verstoß nicht zugeben und können vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Die Einspruchsfrist meines Bußgeldbescheides läuft bald ab. Kann ich trotzdem meine Unterlagen einreichen?
AWW nimmt nur Bußgeldbescheide an, deren Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sie können die Fallannahme beschleunigen, indem Sie uns Ihre unterschriebene Vollmacht und Unterlagen vorab per E-Mail senden.
Die Frist beginnt in der Regel ab dem Datum zu laufen, was auf dem Umschlag des Bußgeldbescheids vermerkt ist. Dies gilt als Zustellungsdatum. Ab diesem Zeitpunkt läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und an die Bußgeldstelle zurück schicken?
Bei Parkverstößen ist es anders. In diesen Fällen sollten Sie den Fahrer benennen, um einen Kostenbescheid zu vermeiden.
Melden Sie sich gleich nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei Verkehrsrechtshelfer.de an. Nach der Anmeldung übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Bußgeldstelle für Sie.
Habe ich eine Chance, dass mein Bußgeldverfahren eingestellt oder das Strafmaß reduziert wird?
Daneben gibt es zahlreiche weitere Gründe, die eine Verfahrenseinstellung oder Strafreduzierung zur Folge haben können.
Gibt es Garantien für eine Einstellung meines Verfahrens oder Strafmilderung?
In 45 % der von uns übernommenen Fälle, können wir eine Einstellung des Verfahrens oder aber eine Strafmilderung erzielen. Eine Garantie können wir leider nicht geben, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.
Die Versicherung bietet mir nach einem Unfall sofort einen Mietwagen an. Soll ich den Mietwagen annehmen?
Benötige ich bei einem Unfall immer ein Gutachten?
Nein. Wir weisen Sie daraufhin, wann ein Kostenvoranschlag ausreicht und wann Sie ein Gutachten benötigen. Dies ist deshalb wichtig, damit Sie nicht auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.
Ist es bei einem Totalschaden immer sinnvoll, das Fahrzeug zum Restwert zu verkaufen?
Nein. Bei einem Totalschaden klären wir Sie gerne auf, wann es sinnvoll ist und wie Sie das Fahrzeug zum Restwert verkaufen. Es ist auch möglich, dass Sie die Mehrwertsteuer erhalten. Wir beraten Sie gerne!
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Helfen Sie mit trotzdem?
Was passiert mit meinen Daten?
Ablauf
Wie lange dauert die Prüfung meines Bußgeldverfahrens?
Wie lange dauert die Durchsetzung meiner Ansprüche nach einem Verkehrsunfall?
Wir melden die Ansprüche sofort bei der gegnerischen Versicherung an. Sobald uns ein Gutachten oder Kostenvoranschlag vorliegt, wird der Anspruch beziffert.
Die durchschnittliche Regulierung eines Unfalles dauert bei den Versicherungen 3 Monate.
Wir können die Bearbeitung jedoch in der Regel beschleunigen, indem wir Zeugen anschreiben oder die Polizeiakte der Versicherung nach Erhalt kurzfristig zur Verfügung stellen.
Keine Kosten
Was kostet mich Ihre Einschätzung?
Alle anfallenden Kosten werden durch uns oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.
Können Folgekosten entstehen?
Durch die Prüfung des Verfahrens oder der Ansprüche nach einem Verkehrsunfall entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Das weitere Vorgehen und evtl. damit verbundene Kosten sind direkt von der Prüfung und der juristischen Bewertung abhängig. Deshalb müssen Sie einem weiteren Vorgehen vorher ausdrücklich zustimmen.
Anmeldung / Einreichung
Muss ich meine Ansprüche selber geltend machen?
Welche Daten benötigen Sie von mir?
Ich habe einen Fehler bei der Beantwortung des Fragenkatalogs gemacht, was nun?
Wie lange dauert es, bis ich eine Falleinschätzungs-Mail erhalte?
Es kann bis zu 24 Stunden dauern, bis Sie die E-Mail mit der Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten. Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner, um sicherzustellen, dass die E-Mail dort nicht verloren geht.
Um Ihren Fall bewerten zu können, benötigen wir folgende Daten.
Kontaktdaten: Um Sie über den aktuellen Stand Ihres Falles benachrichtigen zu können, benötigen wir von Ihnen eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Personenbezogene Daten: Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir, um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns dokumentieren zu können. Wir benötigen Ihre Adresse für die Zusendung von Unterlagen.
Erreichbarkeit: Um eine kurzfristige Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Telefonnummer. Insbesondere, um fehlende Dokumente anzufordern oder wichtige Informationen an Sie weitergeben zu können.
Rechtsschutzversicherung: Um unseren Service nutzen zu können, brauchen Sie keine Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung bietet aber Vorteile im Verfahrensverlauf. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns deshalb bitte Ihre Versicherungsdaten mit.
Sie können die Angaben ganz leicht in unseren hochmodernen Anspruchsrechnern machen.